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   OVG Saarland, 31.07.1986 - 1 W 955/86, 1 W 956/86, 1 W 957/86, 1 W 958/86, 1 W 959/86, 1 W 960/86   

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https://dejure.org/1986,20332
OVG Saarland, 31.07.1986 - 1 W 955/86, 1 W 956/86, 1 W 957/86, 1 W 958/86, 1 W 959/86, 1 W 960/86 (https://dejure.org/1986,20332)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.07.1986 - 1 W 955/86, 1 W 956/86, 1 W 957/86, 1 W 958/86, 1 W 959/86, 1 W 960/86 (https://dejure.org/1986,20332)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. Juli 1986 - 1 W 955/86, 1 W 956/86, 1 W 957/86, 1 W 958/86, 1 W 959/86, 1 W 960/86 (https://dejure.org/1986,20332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auflösung von Schulen - Sofortige Vollziehung einer Schulauflösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.09.1978 - 7 B 180.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Folgewirkungen - Schulweg

    Auszug aus OVG Saarland, 31.07.1986 - 1 W 955/86
    Diese Belastungen können aber auch unter Berücksichtigung der Stellungnahmen in Rechtsprechung und Schrifttum zur Zumutbarkeit eines Schulweges (vgl. u. a. BVerwG in NJW 1979, 176 p ; VGH München in VerwRspr. 29, 419-422 , Niehues, a.a.O. Rdnr. 148; Clemens a.a.O.) unter den gegebenen Bedingungen für Hauptschüler, deren Belastbarkeit nicht wesentlich anders einzuschätzen ist als die von Realschülern und Gymnasiasten, nicht als unzumutbar gewertet werden.
  • OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05

    Schulreform und gemeindlichem Selbstverwaltungsrecht - einstweiliger Rechtsschutz

    Maßgebend für die Abwägung des Gerichts sind die Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Entscheidung, hierzu Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Auflage, § 80 Rdnr. 53; ebenso schon bezogen auf Schulschließungen Beschluss des OVG des Saarlandes vom 31.7.1986 - 1 W 955/86 -.

    Davon ist das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bereits bei früheren Schulschließungen ausgegangen, hierzu Beschluss des OVG des Saarlandes vom 31.7.1986 - 1 W 955/86 -, bestätigend Beschluss vom 23.11.1987 - 1 W 974/87 - ebenso OVG Münster, Beschluss vom 12.2.1987 - 5 B 328/87 -.

    hierzu Beschluss des OVG des Saarlandes vom 31.7.1986 - 1 W 955/86 -.

    Entscheidend ist nach der dargelegten Rechtsprechung des OVG des Saarlandes, hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.7.1986 - 1 W 955/86 - bestätigt in Beschluss des OVG des Saarlandes vom 23.11.1987 - 1 W 974/87 - ebenso zur Planungssicherheit OVG Münster, Beschluss vom 12.2.1987 - 5 B 328/87 -, dass bereits die Zielsetzung, den Bestand an Schulen mit dem Bedarf in Einklang zu bringen, als öffentlicher Belang ein hohes Gewicht hat, und dass ein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse bei wesentlichen Schulorganisationsmaßnahmen dieser Art aus Gründen der Planungssicherheit besteht.

  • OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 13/05

    Bejahung eines besonderen öffentlichen Vollzugsinteresses im Rahmen des

    Maßgebend für die Abwägung des Gerichts sind die Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Entscheidung hierzu Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Auflage, § 80 Rdnr. 53; ebenso schon bezogen auf Schulschließungen Beschluss des OVG des Saarlandes vom 31.7.1986 - 1 W 955/86 -.

    Davon ist das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bereits bei früheren Schulschließungen ausgegangen hierzu Beschluss des OVG des Saarlandes vom 31.7.1986 - 1 W 955/86 -, bestätigend Beschluss vom 23.11.1987 - 1 W 974/87 - ebenso OVG Münster, Beschluss vom 12.2.1987 - 5 B 328/87 -.

    hierzu Beschluss des OVG des Saarlandes vom 31.7.1986 - 1 W 955/86.

    Entscheidend ist nach der dargelegten Rechtsprechung des OVG des Saarlandes, hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.7.1986 - 1 W 955/86 - bestätigt in Beschluss des OVG des Saarlandes vom 23.11.1987 - 1 W 974/87 - ebenso zur Planungssicherheit OVG Münster, Beschluss vom 12.2.1987 - 5 B 328/87 -, dass bereits die Zielsetzung, den Bestand an Schulen mit dem Bedarf in Einklang zu bringen, als öffentlicher Belang ein hohes Gewicht hat, und dass ein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse bei wesentlichen Schulorganisationsmaßnahmen dieser Art aus Gründen der Planungssicherheit besteht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - 19 B 1129/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Abänderung einer

    allgemein hierzu OVG NRW, Beschluss vom 27.4.1987 - 5 B 328/87 -, SPE n. F. 134, Nr. 6; OVG Saarl., Beschluss vom 31.7.1986 - 1 W 955-960/86 -, SPE n. F. 132, Nr. 31.
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